Rechtsprechung
FG Hamburg, 12.12.2002 - I 137/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Unzulässigkeit der Rückforderung von Kindergeld
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Unzulässigkeit der Rückforderung von Kindergeld
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzulässigkeit der Rückforderung von Kindergeld
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 12.12.2002 - I 137/01
- BFH, 30.11.2004 - VIII R 6/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 26.07.2001 - VI R 55/00
Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge
Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2002 - I 137/01
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass Kindergeldfestsetzungen, die vor Beginn oder während eines Kalenderjahres erlassen worden sind, wieder aufgehoben werden können, wenn abzusehen ist oder bekannt wird, dass die Höhe der Einkünfte oder Bezüge des Kindes dazu führt, dass das Kind für das Kalenderjahr nicht berücksichtigungsfähig ist (BFH-Urteil vom 26.07.2001, VI R 55/00, BStBl. II 2002, 86 …und vom 06.11.2001, VI R 76/01, BFH/NV 2002, 343 ).Dabei hat es der BFH offen gelassen, ob die Änderung in diesen Fällen auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 allein oder in Verbindung mit § 175 Abs. 2 AO 1977 oder auf § 70 Abs. 2 EStG zu stützen ist (BFH-Urteil vom 26.07.2001 a.a.O. mit Nachweisen aus der Rechtsprechung der Finanzgerichte).
- BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92
Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines …
Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2002 - I 137/01
Für die Annahme eines rückwirkenden Ereignisses ist aber jedenfalls erforderlich, dass das spätere Ereignis den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt anders gestaltet und damit rechtlich erheblich ist (BFH-Urteil vom 23.11.2000, IV R 85/99, BFH/NV 2001, 362 ; so auch der Beschluss des Großen Senats vom 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl. II 1993, 897 unter C.II.1. - BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88
Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den …
Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2002 - I 137/01
Was unter einem rückwirkenden Ereignis zu verstehen ist, entscheidet sich nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (BFH-Urteil vom 21.12.1993 VIII R 69/88, BStBl. II 1994, 86 …und vom 01.02.2001, V R 23/00, BFH/NV 2001, 991 ).
- BFH, 01.02.2001 - V R 23/00
Steuerbefreiung - Verzicht - Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung - Widerruf …
Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2002 - I 137/01
Was unter einem rückwirkenden Ereignis zu verstehen ist, entscheidet sich nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (BFH-Urteil vom 21.12.1993 VIII R 69/88, BStBl. II 1994, 86 und vom 01.02.2001, V R 23/00, BFH/NV 2001, 991 ). - BFH, 25.07.2001 - VI R 18/99
Neue Tatsachen bei Kindergeldbescheiden
Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2002 - I 137/01
§ 70 Abs. 2 und 3 EStG ergänzen diese Vorschriften im Hinblick darauf, dass die Bestimmungen der AO 1977 auf Dauerverwaltungsakte, wie es Kindergeldbescheide sind, nicht zugeschnitten sind (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001, VI R 18/99, BStBl II 2002, 81). - BFH, 23.11.2000 - IV R 85/99
Rechtsfehlerkorrektur bei rückwirkendem Ereignis
Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2002 - I 137/01
Für die Annahme eines rückwirkenden Ereignisses ist aber jedenfalls erforderlich, dass das spätere Ereignis den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt anders gestaltet und damit rechtlich erheblich ist (BFH-Urteil vom 23.11.2000, IV R 85/99, BFH/NV 2001, 362 ; so auch der Beschluss des Großen Senats vom 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl. II 1993, 897 unter C.II.1. - BFH, 13.10.1993 - X R 49/92
Ermittlung des Spekulationsgewinns in einheitlicher und gesonderter Feststellung?
Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2002 - I 137/01
Was unter einem rückwirkenden Ereignis zu verstehen ist, entscheidet sich nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (BFH-Urteil vom 21.12.1993 VIII R 69/88, BStBl. II 1994, 86 …und vom 01.02.2001, V R 23/00, BFH/NV 2001, 991 ). - BFH, 06.11.2001 - VI R 76/01
Berufsausbildung - Kindergeld - Gewährung eines Kinderfreibetrages - …
Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2002 - I 137/01
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass Kindergeldfestsetzungen, die vor Beginn oder während eines Kalenderjahres erlassen worden sind, wieder aufgehoben werden können, wenn abzusehen ist oder bekannt wird, dass die Höhe der Einkünfte oder Bezüge des Kindes dazu führt, dass das Kind für das Kalenderjahr nicht berücksichtigungsfähig ist (BFH-Urteil vom 26.07.2001, VI R 55/00, BStBl. II 2002, 86 und vom 06.11.2001, VI R 76/01, BFH/NV 2002, 343 ). - BFH, 24.05.2000 - VI B 251/99
PKH; hinreichende Erfolgsaussicht
Auszug aus FG Hamburg, 12.12.2002 - I 137/01
Diese Vorschrift ermöglicht nach ihrem Sinn und Zweck die Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung, wenn sich die ihr zugrunde liegenden Verhältnisse nachträglich, also nach Ergehen des Bescheides geändert haben (BFH-Beschluss vom 24.05.2000, VI B 251/99, BFH/NV 2000, 1204 ).
- FG Köln, 10.11.2004 - 14 K 936/02
Rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen Grenzbetragsüberschreitung
Der Senat vermag sich nicht der gegenteiligen Ansicht des FG Düsseldorf (Urteil vom 19.11.1999 - 18 K 8117/98 Kg, EFG 2000, 272) und des FG Hamburg (Urteil vom 12.12.2002 - I 137/01) anzuschließen.